Wenn ich die Aussagen der führenden Gesundheitspolitiker unseres Landes richtig interpretiere, kommt womöglich endlich Bewegung in die Diskussion über die Finanzierung unseres Gesundheitssystems. Diesen Schluss ziehe ich aus den – durchaus etwas verklausuliert – formulierten Ergebnissen der letzten Sitzung des Gesundheitsministers mit den Landesgesundheitsreferenten der Bundesländer. Denn zumindest am grünen Tisch haben sie sich so weit verständigt, dass es künftig eine neue Finanzierungsstruktur und Aufgabenaufteilung geben soll. Die Pauschalzahlungen der Sozialversicherung an die Spitalsträger sollen überdacht und mehr Leistungen in den extramuralen Bereich verlegt werden. Soweit die Theorie der Politik, die aber keine leere Worthülse bleiben darf. Sofern dieses Ansinnen einer Finanzierungsreform bei den Verantwortlichen tatsächlich angekommen ist, so ist das ein Erfolg unserer jahrelangen Warnungen.
Die Corona-Pandemie hat uns in diesem Zusammenhang nämlich zweierlei gelehrt: Erstens, dass wir zwar noch ein sehr gutes Gesundheitssystem haben, aber zweitens, dass dieses bereits an seine Grenzen stößt. Gerade die letzten Wochen haben uns etwa in Wien gezeigt, dass im Spitalsbereich auf einigen Ebenen nur noch Mängelverwaltung stattfindet. Übervolle Ambulanzen und Personalmangel – sowohl unter Ärztinnen und Ärzten, als auch im Pflegebereich – führen zu Bettensperren, OP-Verschiebungen sowie Aufnahmestopps auf einzelnen Abteilungen und letztendlich zu Gefährdungsanzeigen durch mutige Kolleginnen und Kollegen.
ÖGK muss flexibler werden
Viele medizinische Leistungen haben in einem Spital nicht zu suchen. Im niedergelassenen Bereich wären sie für die Patientinnen und Patienten besser sowie für das System günstiger aufgehoben und würden damit die Ambulanzen und den gesamten Spitalsbetrieb entlasten. Diesbezüglich haben wir auch einen Maßnahmenkatalog mit Vorschlägen zur Entlastung der Spitalsabteilungen durch die Auslagerung von Untersuchungen sowie operativen Eingriffen in den niedergelassenen Bereich erarbeitet und der Politik sowie der Sozialversicherung vorgelegt. Es liegt jetzt an ihnen, den eingangs erwähnten Worten auch entsprechende Taten folgen zu lassen. Vor allem aber muss die Österreichische Gesundheitskasse Flexibilität zeigen, mit der Zeit gehen, ihren Leistungskatalog überarbeiten und solche Leistungen, die dort noch nicht für den niedergelassenen Bereich abgebildet sind, endlich aufnehmen – für die beste Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.