Dank entschlossener Verhandlungen der Niedergelassenen-Kurie: Corona-Kompensationszahlungen für ÖGK-Kassenärzte werden endlich Realität

Aus meiner Sicht war es immer eine Frage der Fairness, der Leistungs-Anerkennung und der Honorierungs-Gerechtigkeit, und damit eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Kompensationszahlungen für die zum Teil sehr massiven Honorarrückgänge während des ersten Corona-Jahres 2020 zustehen. Schließlich haben 90 Prozent der Kassenärzte ihre Praxen bei laufenden Kosten offengehalten, und damit unser Gesundheitssystem aufrechterhalten. Und das unter schwierigsten Bedingungen, die ihre Gesundheit und die ihrer Teams gefährdeten.

Für mich war es auch immer eine Selbstverständlichkeit, dass solche Kompensationszahlungen von Ärztinnen und Ärzten nicht zurückgezahlt werden müssen. Schließlich handelten sie im Auftrag der Politik: Wir sollten unsere Praxen möglichst offenhalten, gleichzeitig aber aus Gründen der Infektionsprävention möglichst wenig direkten Patientenkontakt haben. Das war aus damaliger Sicht sicherlich sinnvoll, ist aber auch ein stichhaltiges Argument für Ausgleichszahlungen durch die öffentliche Hand, die eben nicht von den Ärzten wieder refundiert werden müssen. Das mag wie eine Selbstverständlichkeit klingen, wurde aber bei weitem nicht von allen Entscheidungsträgern des Gesundheitssystems auch so gesehen.

Umso entschlossener hat unser Verhandlungsteam verhandelt, und es freut mich sehr, dass wir uns schließlich durchsetzen konnten. Das Ergebnis unserer Hartnäckigkeit war ein Beschluss des Nationalrates im Dezember des Vorjahres. Hier nochmals etwas verkürzt zusammengefasst: Er garantier ÖGK-Vertragsärztinnen und -ärzten, Vertragsgruppenpraxen und PVE, die im 1., 2. und 4. Quartal 2020 Leistungen erbracht und die vertraglich vereinbarten Ordinationstage weitgehend eingehalten haben, eine allfällige Differenz zwischen den im jeweiligen Quartal 2020 tatsächlich gebührenden ÖGK-Honoraren und 80% der Honorare des Vergleichszeitraumes des Jahres 2019.

Die vertraglich vereinbarten Ordinationstage gelten als weitgehend eingehalten, wenn mindestens 80% der Ordinationstage des entsprechenden Quartals Patienten betreut wurden. Die Praxis wird als offen gewertet, wenn am Tag mindestens eine o-card- oder e-card-Steckung erfolgte.

Zu den Details erhalten Sie dieser Tage ein Schreiben des Vertragspartner-Service der ÖGK mitsamt einem auszufüllenden Formular. Bitte retournieren Sie es bis spätestens 5. April.

Faire Lösung für Wahlärzte

Natürlich haben sich unsere Verhandlungsteams auch sehr engagiert darum bemüht, für Wahlärzte eine faire Lösung zu bekommen. Bei ihnen ist die Situation aber etwas anders als bei Kassenärzten. Wahlärzte haben, was im ersten Lockdown zunächst alles andere als eine ausgemachte Sache war, Zugang zu den Unternehmen zur Verfügung stehenden Fördertöpfen wie dem Härtefallfonds.

Die Kompensationszahlungen und Förderungen werden uns Niedergelassene dabei unterstützen, uns für künftige Versorgungs-Herausforderungen zu rüsten. Daran, soviel ist sicher, wird kein Mangel bestehen.