Um es aus aktuellem Anlass einmal mehr und mit entsprechendem Nachdruck festzuhalten: Selbstverständlich ist Impfen eine ärztliche Tätigkeit. Und zwar ausschließlich. Und so muss das auch bleiben. Punkt.
Bei diesem Thema ist Entschiedenheit angebracht. Zurzeit ganz besonders angesichts der Vorstöße von Apothekern, doch endlich auch Corona-Vakzine verimpfen zu dürfen. Die einzig richtige Antwort darauf ist: Nein! Denn Apotheker können das nicht. Und es gibt keinen einzigen guten Grund, warum sie impfen dürfen sollten.
Rein kaufmännisch kann man dieses Anliegen der Apotheken ja vielleicht gerade noch nachvollziehen, klagten sie doch zuletzt über Umsatzrückgänge bei Antibiotika und Erkältungsmitteln, weil Grippe und grippale Infekte im Gefolge der Anti-Corona-Vorkehrungen zuletzt sehr selten waren. Derlei ist aus Apotheker-Sicht gewiss ärgerlich, aber deshalb noch lange kein Grund, die angebliche Ebbe in den Kassen der Apotheken durch Maßnahmen zu sanieren, die auf Kosten der Patientensicherheit gehen.
Keinerlei Notwendigkeit, dass Apotheken impfen dürfen sollen
Tatsache ist: Es gibt keinerlei Notwendigkeit dafür, dass Apotheken impfen dürfen sollen. Das aktuelle Problem sind zuwenig Impfstoffe und die komplizierte Logistik, doch keineswegs ein Mangel an Impfärzten. Dass Impfen eine ärztliche Tätigkeit ist und auch bleiben soll, das bestätigten auch Aussagen des Gesundheitsministers vom vergangenen Herbst. Dabei wurde betont, dass aus Gründen der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes nicht geplant sei, den Kreis der Berufsgruppen im Gesundheitsbereich auszuweiten, die zur Durchführung von Impfungen berechtigt sind.
Seither hat sich die Lage nicht grundsätzlich verändert, außer dass es inzwischen erstens Impfstoffe gibt, und dass zweitens deren Knappheit zu verzeichnen ist. Außerdem stehen Ärztinnen und Ärzte österreichweit in Tausenden Arztpraxen bereit, die Bevölkerung sicher und medizinisch kompetent durchzuimpfen. Niemand braucht also Apotheker, um einen herbeigeredeten, aber nicht existenten Rückstau von Impfungen organisatorisch zu bewältigen. Es ist angesichts solcher Fakten umso erstaunlicher, dass derzeit wieder von einzelnen Apothekern verlangt wird, die Corona-Schutzimpfung in Apotheken anzubieten.
ÄrztInnen dürfen aus einem sehr guten Grund Impfen: Sie haben es gelernt
ÄrztInnen dürfen aus einem sehr guten Grund Impfen: Weil sie es gelernt haben. Nur sie können feststellen, ob ein Patient geimpft werden darf oder nicht. Am Anfang steht das Erfragen potentieller Kontraindikationen und das Feststellen der Impftauglichkeit des individuellen Patienten. Dazu kommt die Impfaufklärung und die richtige Applikation des Impfstoffes.
Für die medizinische Behandlung bei Impfreaktionen in Ordinationen gelten aufgrund des Qualitäts-Managements strenge Vorgaben in Bezug auf Notfallausrüstung und Impfmanagement. Wie sollen Apotheker eine Übersicht über sämtliche möglichen allergischen Reaktionen haben und rasch und adäquat auf mögliche akute Impfreaktionen reagieren, die eine medizinische Behandlung erfordern? Sie haben dafür schlicht nicht die medizinischen Kenntnisse.
All das (und einiges mehr) zeigt: Selbstverständlich ist Impfen eine ärztliche Tätigkeit. Und zwar ausschließlich. Und so muss das auch bleiben.