Resolution der Bundeskurie niedergelassene Ärzte: Dringendes Handeln geboten!

Die Bundesregierung und das Parlament sind dringend aufgerufen, in Zeiten der schwersten Gesundheitskrise seit Jahrzehnten die Ärzteschaft mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu unterstützen, damit diese auch weiterhin die Basisversorgung aufrechterhalten kann.

Dazu gehören folgende dringend umzusetzende Maßnahmen:

a) Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen unverzüglich über Corona-positive Personen, aber auch negative Testergebnisse in ihrem regionalen Versorgungsgebiet informiert werden. Das ist unbedingt notwendig, um die Ärzteschaft, aber auch deren Patientinnen und Patienten vor Infektionen zu schützen.

b) Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen schnellstens und ausreichend mit Schutzmaterial, vor allem mit geeigneten Schutzmasken versorgt werden. Derzeit werden Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte einem nicht verantwortbaren Risiko ausgesetzt, das z. B. in Italien bereits zum Tod vieler Kolleginnen und Kollegen geführt hat.

c) Die angedachte Risikobestimmung über die Medikation von Patientinnen und Patienten ist ärztlich nicht nachvollziehbar und führt einerseits zu einer massiven Verunsicherung der Bevölkerung, da die Sozialversicherung nicht über alle relevanten Daten verfügt. Andererseits führt dies zu einer gefährlichen Nichterfassung gewisser Bevölkerungsgruppen, die ihre Medikation in den Spitälern erhalten haben (z. B. Chemotherapien). Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden, solange nicht alle medizinischen Fragen im Einvernehmen mit der Bundeskurie geklärt sind, nicht in der Lage sein, solche Bestätigungen auszustellen.

d) Aus verständlichen Gründen werden für viele Unternehmen Rettungsschirme finanziert bzw. vollkommen nachvollziehbar Prämien für Berufe gefordert, die in der Krise unter erschwerten Bedingungen ihre Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Das tun auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

e) Daher ist das „Angebot“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), nur einen bestimmten Teil der Honorare des Vorjahreszeitraumes anzuzahlen und in einem Jahr eventuell wieder Teile davon von den Vertragsärztinnen und -ärzten zurückzufordern, geradezu absurd, wenn man bedenkt, dass für andere im Gesundheitswesen Tätige spürbare Verbesserungen besprochen werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, sowohl Kassenärzte als auch Wahlärzte, haben es sich gerade wegen ihres großartigen Einsatzes zur Aufrechterhaltung der Basisversorgung nicht verdient, wirtschaftlich im Regen stehen gelassen zu werden. Vor allem aber ist es auch im Interesse der Bevölkerung dringend geboten, dass Ordinationen wirtschaftlich unterstützt werden, damit jetzt und auch in der Zeit nach der Krise die extramurale Versorgung stabil gehalten werden kann. Dafür bedarf es ausreichender Mittel zur Sicherung der ärztlichen Versorgungsinfrastruktur. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Spitäler massiv entlasten. Angemessene Ausgleichszahlungen müssen selbstverständlich alle Sonderversicherungsträger und Krankenfürsorgeanstalten umfassen.

Wir fordern daher:

a) Information der Ärztinnen und Ärzte über die Ergebnisse der Covid Testungen in ihrem regionalen Versorgungsbereich.

b) Ausstattung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ausreichend Schutzmaterial durch die öffentliche Hand.

c) Stopp der Verunsicherung der Patientinnen und Patienten über Zugehörigkeit zur Risikogruppe aus insuffizienten Datensätzen.

d) Klare Kriterien zur Definition von Risikopatientinnen und Patienten

e) Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und entsprechende Prämienzahlungen für die Ordinationsteams auch im niedergelassenen Bereich.

Nur bei rascher Umsetzung dieser Forderungen wird es weiterhin möglich sein, die extramurale Basisversorgung im erforderlichen Umfang weiterhin sicherzustellen.