Hausapotheken: Apothekerkammer soll nicht wirtschaftliche Eigeninteressen über Patientenbedarf stellen

Der letzte Vorstoß von Apothekerkammer-Präsidentin Mursch-Edlmayr  ist in geradezu absurder Weise durch die Eigeninteressen der Apothekerkammer motiviert und eindeutig gegen die Gesundheitsversorgung auf dem Land gerichtet. Sie bezeichnete dabei die ärztliche Hausapotheke als die „schlechteste und am wenigsten nachhaltige Lösung“ und fordert, dass ärztliche Hausapotheken nicht den Bestand der öffentlicher Apotheken gefährden dürfen.

Das hält keinem Faktencheck stand, denn tatsächlich ist es genau umgekehrt: Die Gründungen neuer öffentlicher Apotheken in ländlichen Regionen führten in Österreich in den vergangenen zehn Jahren zu einem Zusperren von 62 ärztlichen Hausapotheken, hingegen wurden 155 öffentliche Apotheken neu eröffnet. Die negativen Folgen dieser Entwicklung hat die Bevölkerung zu tragen, die dadurch eine bewährte wohnortnahe Versorgung verliert.

Die vielen Neugründungen bei öffentliche Apotheken bringen es mit sich, dass auch Standorte mit niedrigem Umsatzpotenzial gewählt wurden und werden, wodurch Apotheken früher oder später in Bedrängnis geraten. Bis dahin haben sie allerdings aufgrund der Gebietsschutz-Regelungen des in diesem Punkt völlig überholten Apothekergesetzes bestehende ärztliche Hausapotheken bereits verdrängt. Wenn die Apothekerkammer jetzt behauptet, dass eine ärztliche Hausapotheke in jeder Gemeinde zum Zusperren von mehr als 600 öffentlichen Apotheken führen würde, dann zeigt das, wie brüchig das wirtschaftliche Fundament vieler Apotheken bereits ist. Die Lösung kann also nur sein: Mehr ärztliche Hausapotheken.

Wer die betriebswirtschaftlichen Probleme von Apothekern, die sich finanziell überhoben haben, auf Kosten der Patientenversorgung lösen möchte, handelt alles andere als ethisch.

Auch die Forderung der Apothekerkammer-Präsidentin, den Bereitschaftsdienst der Apotheken analog zum ärztlichen Notdienst aus Mitteln der öffentlichen Hand zu finanzieren, da dies die Apotheken jährlich 36 Millionen Euro koste und sich „wirtschaftlich nicht mehr ausgehe“, stößt bei uns auf Kritik. Hausärzte mit Hausapotheke  können schließlich ihre Patienten direkt mit ihren ärztlich verordneten Medikamenten versorgen, und das ohne Nacht- oder Feiertagszuschläge.

Aus gutem Grund warnen wir seit längerem vor einer ärztlichen und medikamentösen Versorgungskrise in ländlichen Regionen. Denn aufgrund des Apothekengesetzes müssen immer mehr Ärztinnen und Ärzte am Land ihre Hausapotheken schließen. Fast jede zweite der neuen öffentlichen Apotheken wurden 2009 bis 2018 in Gemeinden mit 1.000 bis 5.000 Einwohnern eröffnet, und ganz besonders dort kam es durch die Neueröffnungen – die im Apothekengesetz festgeschriebenen Mindestentfernungen zwischen ärztlichen Hausapotheken und öffentlichen Apotheken schreiben das so vor – zu einer Verdrängung bestehender ärztlicher Hausapotheken. Das Apothekengesetz muss also überarbeitet und liberalisiert werden; Wir brauchen im Sinne einer bestmöglichen Versorgung ein duales System.