Im heutigen Morgenjournal wurde die Tatsache, dass derzeit in Österreich 210 Medikamente nicht lieferbar seien, von der Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayer als Anlass interpretiert, eine Aut idem Regelung einzuführen: Es sollten künftig nur noch Wirkstoffe und nicht der Namen eines konkreten Medikaments von den Ärzten verschrieben werden. Der Apotheker sucht dann ein ihm geeignet erscheinendes, vorrätiges Produkt aus. Unterstützt werde dieses Ansinnen von Patientenanwalt Gerald Bachinger.
Dass sich Patientenanwalt Bachinger vor den Karren der Apothekerinteressen spannen lässt, ist ein Ärgernis mehr in seiner Amtsführung. Dass zahlreiche Medikamente nicht lieferbar sind, ist allerdings alles andere als ein Argument für eine generelle Regelung, die es Apothekern ermöglichen soll, an Patienten nicht das konkrete ärztlich verschriebene Medikament abzugeben. Sondern nach Belieben ein anderes Produkt mit demselben Wirkstoff. Eines, das sie gerade gelagert haben. Sehr wohl aber sind Lieferengpässe ein Argument für eine bessere Lagerhaltung.
Dass als Bioäquivalenz gilt, wenn die Bioverfügbarkeit eines Generikums innerhalb von 80 bis 125 Prozent jener des Originalpräparates liegt, zeigt die enormen Unterschiede zwischen den einzelnen Produkten, die hier vom Apotheker nach Belieben – und nach der Zufälligkeit und Maßgabe der Lagerbestände – verkauft werden können sollen. Allerdings wissen nur Ärztinnen und Ärzte, was ihre Patientinnen und Patienten im Einzelfall brauchen, und nicht der Verkäufer dieser Medikamente.
Der Vorstoß der Apotheker hat ein erkennbares Motiv: Eine bessere und umfänglichere Lagerhaltung ist anspruchsvoll, und deshalb bei Apothekern unpopulär. Doch hier muss sehr kompromisslos die Qualität der Behandlung und die Sicherheit der Patienten im Vordergrund stehen. Ein Patientenanwalt, der diesen Namen verdient, sollte das eigentlich auch so sehen.