Kassenreform: „Gesundheitsmilliarde“ muss niedergelassene ärztliche Versorgung stärken

 

Im Folgenden eine erste Reaktion auf die heute von der Bundesregierung bei einer Pressekonferenz vorgestellten geplanten Maßnahmen zur „Kassenreform“:

Der von der Bundesregierung geplante Ausbau des niedergelassenen ärztlichen Bereichs im Rahmen der „Kassenreform“ ist zu begrüßen, hier besteht seit vielen Jahren massiver Nachholbedarf. Bei der so genannten „Gesundheitsmilliarde“, die sich die Regierung von der Kassenzusammenlegung erwartet, wird sehr genau zu beobachten sein, ob sich die Erwartungen der Politik erfüllen und dieses Geld auch wirklich bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ankommt und damit versorgungswirksam wird.

Fraglich ist, ob die geplante Leistungs-Harmonisierung auch wirklich in der Lage ist, ein Leistungs-Plus zu bringen und nicht zu Kürzungen und Einsparungen führt. Eine vernünftige Leistungs-Harmonisierung kann nur zusätzliches Geld ins System bringen. Eine Nivellierung nach unten darf es hier nicht geben, das ginge auf Kosten der Versorgung und wäre Ärzten und Patienten nicht zumutbar.

Erfreulich ist, dass es offensichtlich konkrete Pläne gibt, die Einsparungen aus der Struktur- und Verwaltungsreformen zu erzielen und nicht auf dem Rücken der Patienten.

Ein wesentliches Anliegen im Sinne der Berücksichtigung regionaler Versorgungs-Bedürfnisse ist, dass bei der Konzeption der vorgesehenen Österreichischen Gesundheitskasse in den einzelnen Bundesländern ein hohes Maß an Entscheidungskompetenz verbleibt. Ein zentralistischer Kassen-Gigant, der undifferenziert über alles drüberfährt, wäre keine gute Lösung.

Insgesamt ist bei den bevorstehenden Diskussionen und Verhandlungen zur Kassenreform zu hoffen, dass nicht die Fehler vergangener Bundesregierungen, wo auf die ärztliche Expertise verzichtet wurde, wiederholt werden: Eine Kassenreform ohne massive Einbindung der Ärzte darf es nicht geben.