Gesamtvertrag zu EDV-Anwendungen in Kassenarzt-Praxen ist wichtiger Schritt in eine digitale Zukunft

Ich konnte heute, nach der Pressekonferenz zum Thema Lehrpraxis vor einigen Tagen, erneut bei der Bekanntgabe eines wichtigen Schrittes dabei sein: Der neuen gesamtvertraglichen Vereinbarung für EDV-Anwendungen in Arztpraxen samt Anschubfinanzierung und Kostenbeteiligung durch die öffentliche Hand.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Es ging heute um die Implementierung von e-Medikation und das Elektronische Kommunikation Service e-KOS, und ausdrücklich nicht um den e-Befund von ELGA, den die Ärztekammer unverändert für nicht praxistauglich hält und wo wir noch massiven Nachbesserungsbedarf sehen. Aber die Frau Bundesminister hat uns bereits zugesagt, dieses Projekt einer umfangreichen Evaluierung zu unterziehen.

  • Von e-Medikation, der erste ELGA-Anwendung, erwarten wir uns ein Plus an Sicherheit für Versicherte und einfachere Prozesse für uns Ärzte. Wir bekommen nämlich auf Knopfdruck einen Überblick über die verschriebenen und abgegebenen Medikamente eines Patienten. Ärzte ersparen sich damit wertvolle Zeit in der Anamnese. Sie sehen auch, ob ein Patient verschriebene Medikamente auch wirklich aus der Apotheke abgeholt hat – alles in sehr kurzer Zeit.
  • Implementiert wird auch das Elektronische Kommunikation Service: kurz e-KOS. Es unterstützt die elektronische Erfassung, Übermittlung und Bearbeitung von Überweisungen, Zuweisungen und Verordnungen und bildet die derzeitigen Papierprozesse elektronisch ab.

Finanzierung konnte endlich geklärt werden

Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass wir nach langwierigen Verhandlungen mit dem Ministerium und dem Hauptverband die Frage der Finanzierung dieser elektronischen Projekte endlich klären konnten. Es ist jetzt gesichert, dass wir Ärzte bei Erfüllung der vorgesehenen Kriterien für die Integration von e-Medikation und e-KOS sowohl eine Anschubfinanzierung als auch laufende Zuschüsse für die Wartungskosten erhalten.

Bei der e-Medikation beträgt die Anschubförderung durch den Bund pro Arzt einmalig 1.314 Euro, der Wartungskostenbeitrag 20 Euro pro Monat. Für e-KOS stellt der Hauptverband für die flächendeckende Verwendung pauschal 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird die Anschaffungskosten der Software abdecken. Dazu kommt unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet auch ein monatlicher Wartungskostenzuschuss, den die niedergelassenen Ärzte mit den Kassen direkt verrechnen können.

e-Befund von ELGA ist in der bisherigen Form Ärzten und Patienten unzumutbar

Ich erwarte mir von e-Medikation und e-KOS eine Unterstützung im Arbeitsablauf für Ärzte und Vorteile für Patienten, deshalb haben wir diesen Projekten zugestimmt. Ganz anders verhält sich das mit e-Befund von ELGA, der in der bisherigen Form Ärzten und Patienten nicht zugemutet werden kann. E-Befund muss überarbeitet werden, bis alle legitimen Ansprüche nämlich vor allem die Benutzerfreundlichkeit und Befundvollständigkeit erfüllt sind.

Es stimmt optimistisch, dass die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm  angekündigt hat, e-Befund zu evaluieren und neu aufzusetzen, um ihn nutzerfreundlicher zu machen.

Hoffnung auf weitere positive Schritte

Ich freue mich, dass wir mit dem Gesamtvertrag zu EDV-Anwendungen in Kassenarzt-Praxen gemeinsam einen wichtigen Schritt in eine digitale Zukunft setzen konnten. Das positive und lösungsorientierte Klima, in dem das stattgefunden hat, lässt mich hoffen, dass weitere Schritte folgen werden.