Das geplante Primärversorgungs-Gesetz ist gegenwärtig in der Begutachtung und die Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer geht noch diese Woche an das Ministerium. Aus diesem Anlass hier eine Zwischenbilanz: Es ist der Ärztevertretung nicht nur gelungen, gemessen am völlig indiskutablen „Technokraten-Papier“ (© Sektionschef Clemens Martin Auer) vom Frühling 2014 die schlimmsten Attacken auf die Gesundheitsversorgung und auf die Ärzteschaft heraus zu verhandeln. Aus heutiger Sicht kann gesagt werden, dass jetzt ein insgesamt gangbarer Weg eingeschlagen wurde. Allerdings enthält der Entwurf noch eine Reihe von problematischen Punkten, die gelöst werden sollten.
Das aktuell ungelöste Hauptproblem des vorliegenden PHC-Gesetzesentwurfs ist aus meiner Sicht, dass eine Anstellung von Ärzten bei niedergelassenen Ärzten nicht vorgesehen ist. Diese ist allerdings dringend erforderlich, damit im niedergelassenen Bereich optimale Versorgungsangebote implementiert werden können. Das insbesondere vor dem Hintergrund des Ärztemangels und der abnehmenden Bereitschaft vieler Kolleginnen und Kollegen, sich auf einen Kassenvertrag einzulassen.
Es ist bekannt und durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen gestützt, dass immer mehr junge und jüngere Ärztinnen und Ärzte aus einer Reihe von Gründen nicht Vollzeit arbeiten möchten oder können – Mutterschaft ist hier ein wichtiges Motiv von vielen. Ärztinnen und Ärzte sollten also unbedingt die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit im niedergelassenen Bereich haben, nicht zuletzt damit sie der Gesundheitsversorgung nicht verloren gehen. Wir brauchen deshalb die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten nicht nach dem Kopf-Prinzip, also ein angestellter Arzt pro niedergelassenem Arzt, sondern nach dem Grundsatz der Vollzeitäquivalenz. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass für einen niedergelassenen Arzt einige Kolleginnen und Kollegen auf Teilzeitbasis arbeiten – nicht zuletzt ist das auch einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschuldet.
Ohne die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten, die zu schaffen ich dem Gesetzgeber mit Nachdruck nahe lege, würde der niedergelassene Ärztebereich Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Anbietern in Kauf nehmen müssen, die wir nicht akzeptieren können.