Primärversorgung benötigt kein eigenes PHC-Gesetz. Weiterentwicklungen sollten auf bewährten Strukturen aufbauen.
Die Ärztekammer ist eine überzeugte Verfechterin des Ausbaus von Primärversorgung. Genauso vehement werden wir uns aber auch in Zukunft gegen ein eigenes PHC-Gesetz zur Wehr setzen, das nicht einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung dient, sondern ausschließlich das Ziel verfolgt, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Knebelverträge zu zwingen.
Soviel zur Kritik der Vorsitzenden im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Ulrike Rabmer-Koller, die der Ärzteschaft wörtlich „Blockadehaltung“ in Sachen Gesundheitsreform vorgeworfen hat.
Wer den neuen Entwurf zum PHC-Gesetz analysiert und zwischen den Zeilen liest, kommt rasch zum Ergebnis, dass hier nicht eine Optimierung der Versorgung im Vordergrund steht. Vielmehr macht das Gesundheitsministerium mehr oder weniger verklausuliert gegen niedergelassene Hausärzte mit Kassenvertrag mobil. Auch der Patientenwalt sprach ja kürzlich ganz offen von der Abschaffung des klassischen Hausarztes.
Nachteile für Ärzte und Patienten
De facto will der Gesetzesentwurf die Sozialpartnerschaft im Gesundheitswesen beenden, indem der Gesamtvertrag für niedergelassene Kassenärzte ausgehebelt werden soll. In einer per Gesetz zu schaffenden Parallelstruktur sollen mögliche PHC-Betreiber jeweils Direktverträge mit den Krankenkassen ausverhandeln. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass derart ungleiche Machtverhältnisse massiv auf Kosten der Honorierung gingen. Ärzte und Patienten hätten das Nachsehen.
Zusätzlich wäre diese Parallelstruktur eine Einladung an die Sozialversicherungen, immer weniger Ressourcen in das bisherige System von Kassenhausärzten zu investieren. Die Kassen hätten kein Motiv mehr, mit der Ärztekammer allgemeingültige Tarife zu verhandeln, geschweige denn Erhöhungen. Sie könnten den einfacheren Weg wählen, in die neue Parallelstruktur ausweichen und dort für die Krankenkassen komfortable Direktverträge mit den neuen PHC-Zentren anvisieren.
Mit dem PHC-Gesetz soll die Ärztevertretung aus dem Stellenplan gedrängt werden. Auf unsere Kompetenz im Interesse einer professionellen Gesundheitsplanung glaubt das Ministerium verzichten zu können. Eine der Gefahren dabei: Die Krankenkassen könnten dann willkürlich und unter Umgehung der Ärztekammer PHC-Zentren planen und in Vertrag nehmen. Hausärzte in der jeweiligen Umgebung würden so in ihrer Existenz bedroht.
Dumping-Medizin als Zukunftsperspektive?
Nicht zuletzt würde das geplante Gesetz internationalen Konzernen die Möglichkeit geben, PHC-Zentren zu betreiben oder sich dort einzukaufen. Maßstab für die Patientenversorgung wäre dann allein die Gewinnorientierung von Konzernen.
Das in Wien betriebene erste PHC-Zentrum hat sich von Anfang an als Erfolgsmodell bewiesen und gezeigt, dass die Etablierung von PHC-Zentren auch ohne eigenes PHC-Gesetz zu bewerkstelligen ist. Auf den Punkt gebracht: Während in Wien nach dem Vorbild des „PHC MedizinMariahilf“ auf bewährten Strukturen aufgebaut werden soll, wollen Hauptverband und Ministerium per Gesetz aus machtpolitischen Motiven ein gut funktionierendes Versorgungssystem zerschlagen. Dagegen werden wir uns auch in Zukunft im Sinne der Patientenbetreuung massiv zur Wehr setzen.