Der Hauptverband droht Instituten mit Klagen und erwägt Untersuchungs-Verlagerung in Spitäler. Dabei wäre die Lösung einfach: Ohne die von den Versicherungen verlangen Deckelungen gäbe es keine Engpässe. Also weg damit!
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger will also Medienberichten zu Folge Institute klagen, damit die Wartezeiten auf Termine kürzer werden und damit ein „vertragskonformes Verhalten“ bei der Vergabe von CT- und MRT-Terminen an Kassenpatienten hergestellt wird. Und dann stellt der HV auch noch gleich eine Rute ins Fenster: „Wenn die Institute weiterhin so agieren, ist es das letzte Mittel, den Gesetzgeber zu ersuchen, es uns zu ermöglichen, künftig über andere Art und Weise die Leistungen einzukaufen“, wird Mag. Wurzer vom HV zitiert. Es sollen bereits diesbezüglich Gespräche mit den Spitälern laufen.
Es ist schon erstaunlich, dass hier ein Sozialversicherer hier so laut „haltet den Dieb“ schreit. Denn ohne die Deckelungen und Degressionen, die von den CT- und MRT-Instituten auf Wunsch der Sozialversicherungen akzeptiert werden müssen, würde es Engpässe und lange Wartezeiten (sie betragen für MR-Untersuchungen in Ostösterreich bereits häufig 12 Wochen) wohl kaum geben. Die gebotene Forderung im Sinne der Patienten muss also lauten „Weg mit dem Deckel!“. Doch einfacher ist es natürlich für den Hauptverband, den Schwarzen Peter einmal mehr aus dem Ärmel zu holen und den Ärztinnen und Ärzten zuzuschieben.
Kostspielige Leistungen jenseits des Deckels können nicht ungebremst angeboten werden
Im Detail sieht die Situation, am Beispiel der MRT, so aus: Die Untersuchungszahlen steigen pro Jahr um sechs bis zehn Prozent. Dem stehen allerdings seit 2010 Instituts-Deckelungen gegenüber, die bis 2013 eine jährliche Steigerung der bezahlten Untersuchungen um nur 0,5 Prozent ermöglicht haben und seit 2013 um etwa ein bis zwei Prozent gesteigert werden können. Dieser Vertrag, der zwischen dem Hauptverband und der Wirtschaftskammer abgeschlossen wurde, ist die reale Ursache der immer längeren Wartezeiten bei den MRT-Untersuchungen. Denn wenn der für die einzelnen Institute jährlich vorgeschriebene maximale Betrag für MRT („Deckel“) erreicht wurde, betragen anschließend die Tarife pro Untersuchung null Euro. Jede weitere Untersuchung wird also trotz bestehender Geräte- und Personalkosten zum Nulltarif durchgeführt. Wir wissen, dass viele Ärzte trotzdem mehr Leistungen anbieten, obwohl sie daran nichts verdienen. Aber das hat natürlich Grenzen, und es ist wohl verständlich, dass gerade in der Bildgebung mit all den hohen Investitionen in teure Gerätschaften, kostspielige Leistungen jenseits des Deckels nicht ungebremst angeboten werden können.
Maßstab muss der reale Bedarf der Patienten sein
In diesem Zusammenhang ist einmal mehr festzuhalten, dass es im Interesse einer bestmöglichen Patientenversorgung nur einen Maßstab geben kann, und das ist der reale Bedarf der Patienten. Willkürlich eingezogenen Deckelungen haben hier nichts verloren. Im Patienteninteresse ist deshalb zu fordern, Deckelungen und Degressionen rasch und ersatzlos abzuschaffen.
Ärztekammer ist bereit, Verhandlungen von Wirtschaftskammer zu übernehmen
Ich appelliere daher umso stärker an den Hauptverband sowie an die für die Institute zuständige Wirtschaftskammer, so rasch wie möglich eine neue Vertragsvereinbarung für MRT- und CT-Untersuchungen zu treffen. Wenn es hier nicht gelingt eine Lösung zu finden, stehen auch wir als Ärztekammer zur Verfügung, die Tarife für diese Untersuchungen in den Honorarkatalog des Gesamtvertrags zwischen Krankenkasse und Ärztekammer aufzunehmen und die erforderlichen Verhandlungen zu übernehmen.
Ungewöhnlich: HV propagiert Verlagerung vom niedergelassenen Bereich in Spitäler
Interessant ist auch, dass der Hauptverband das Gegenteil dessen androht, was bisher in zahllosen Regierungserklärungen zu lesen war — also die Entlastung der Spitäler und den Ausbau des vergleichsweise preiswerten niedergelassenen Bereichs. Stattdessen sollen CT und MRT, geht es nach dem Hauptverband, vom niedergelassenen Bereich in die Spitäler verlagert werden. Wer noch dazu gerade jetzt, wo die Folgen des Ärztearbeitszeitgesetzes die Ärzteknappheit in den Spitälern zusätzlich verschärft, so einen Weg vorschlägt, handelt doch einigermaßen erstaunlich.